Meine Erfahrungen mit der Justiz



Verfahren 3

Ein kurzer Überblick

Verfahren 3

 

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Lange stellen wir Anklage gegen Rechtsanwalt Forcher. 

Dieser hat das erste Verfahren fälschlicherweise gegen die Dr. Gies Vermögensverwaltung GmbH bzw. die Firma Scholz Recycling GmbH gerichtet. 

 

 

"Frau Rechtsanwältin Bolinger hat den Kläger wissen lassen, dass für eine Berufung keine Erfolgsaussichten bestehen und dass tatsächlich die Klage gegen die Firme Hofmann GmbH hätte erhoben werden müssen."    


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Zur Verhandlung

20.08.2020

 

Von Seiten des Gerichts wurde dem zugestimmt, dass der Angeklagte RA Forcher im ersten Verfahren Anklage gegen die falsche Firma gerichtet hat. Nichtsdestotrotz schlägt das Gericht einen Vergleich vor in welchem der Firma Jöma als Geschädigte nur 3.821,10 Euro zugesprochen werden. Darüber hinaus soll diese auch für 65% der Verfahrenskosten verantwortlich sein.

 

Bei dieser einzig sachgerechten Verfahrensgestaltung wären die jetzt mit der Klage geltend gemachten Anwaltskosten, die sowohl die Firma Dr. Gies GmbH als auch die Firma Scholz GmbH gegenüber der Klägerin liquidiert haben, nicht angefallen. Die Kosten der Firma Dr. Gies GmbH allein deshalb nicht, weil diese gar nicht am Verfahren beteiligt gewesen wäre. Die Scholz GmbH,  wäre sie auf Seite der Klägerin dem Rechtsstreit beigetreten, hätte gleichfalls nie einen Kostenanspruch im Rahmen dieses Rechtsstreits gegen die Klägerin erwirken können."

 

Für die entstandenen Anwaltskosten des fälschlicherweise geführten Rechtsstreits fordern wir aus diesem Grund eine Schadensersatzerstattung. Neben diesen bereits im Wert ermittelten Kosten weisen wir, die Firma Jöma, auf die durch die Verhandlungen entstandenen Eigenkosten von Herrn Michael Jörger hin.

 

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Lange bitten wir das Gericht darum, den Vergleichsvorschlag erneut zu überdenken.

 

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